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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
1.1
Kinder ab 6 Jahre sind teilnahmeberechtigt. Kinder unter 6 Jahren können nur nach Absprache mit dem Feriencamp Fußballfieber (FFF) teilnehmen.

1.2
Für den Vertragsabschluss und alle Leistungen des FFF gelten die nachstehenden Bedingungen. Abweichende Vereinbarungen gelten jeweils nur für einen bestimmten Vertrag und nicht für etwaige nachfolgend abgeschlossene Verträge, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

1.3
Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung und die Änderung des Schriftformerfordernisses.

2. Anmeldung zu den Fußballcamps bzw. Rücktritt von der Teilnahme
2.1
Durch den Zugang des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars zum jeweiligen vom FFF veranstalteten Fußballcamps bei der FFF und dem Zahlungseingang ist der Teilnehmer zur Teilnahme an diesem Fußballcamp zu den von dem FFF festgelegten Zeiten an den von dem FFF festgelegten Orten berechtigt.

2.2
Das FFF behält sich aufgrund der begrenzten Teilnehmerkapazitäten vor, einzelne Anmeldungen zu den Lern-Fußballschulen zurückzuweisen.

2.3
Wird die Mindestanzahl von 30 Teilnehmern pro Lern-Fußballschule nicht erreicht, behält sich das FFF das Recht vor, die Veranstaltung bis zu 3 Tage vor Beginn abzusagen. Die bereits entrichteten Anmelde- und Teilnahmegebühren werden vollständig zurückerstattet. Für den Partnerverein entstehen durch die Absage keinerlei Kosten.

2.4
Bei schriftlichen Rücktritt von der Teilnahme des Fußballcamps werden bis 10 Tage vor Beginn 50 % des Teilnahmebetrages fällig, ansonsten der vollständige Betrag. Bei Rücküberweisung wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro fällig.

3. Teilnahmegebühren und Zahlungsbedingungen
3.1
Es gelten jeweils die in den Anmeldeformularen zu den Fußballcamps genannten Anmelde- und Teilnahmegebühren.

3.2
Zahlungen haben nach den in den Anmeldeformularen zu den Fußballcamps genannten Zahlungsbedingungen zu den dort genannten Zahlungsterminen zu erfolgen.

3.3
Bei Rücktritt oder Stornierung eines Fußballcamps berechnen wir bei Rücküberweisungen der Kursgebühr eine Bearbeitungsgebühr von 10,- Euro.

4. Haftung auf Schadensersatz
4.1
Das FFF haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

4.2
Im Übrigen ist die Haftung des FFF wegen Pflichtverletzungen und die außervertragliche Haftung, einschließlich der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen, auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für grobes Verschulden der Arbeitnehmer, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen ist hierbei ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichte handelt. In diesem Fall haftet das FFF auch bei einfacher Fahrlässigkeit.

4.3
Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung das FFF bei Vertragsschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

4.4
Verletzungen und Erkrankungen sowie eventuelle Folgeschäden sind durch die private Kranken- und bzw. die Unfallversicherung der Erziehungsberechtigten direkt abzusichern.

4.5
Eine weitergehende Haftung des FFF ist unabhängig von ihrem Rechtsgrund ausgeschlossen.

4.6
Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten entsprechend für Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen nach Maßgabe des § 284 BGB.

4.7
Gegen das FFF gerichtete Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, verjähren innerhalb von fünf Jahren ab dem gesetzlich geregelten Beginn der Verjährungsfrist. Dies gilt nicht für Ansprüche, die nach dem Gesetz ohnehin einer kürzeren Verjährungsfrist unterliegen.

4.8
Mit den vorstehenden Regelungen ist eine Beweislastumkehr zum Nachteil der Teilnehmer nicht verbunden.

5. Höhere Gewalt
5.1
Unvorhergesehene, außergewöhnliche, vom FFF nicht zu vertretende Ereignisse wie Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen oder sonstige Fälle höherer Gewalt, gleich ob diese Ereignisse beim FFF oder etwaigen Vorlieferanten auftreten, befreien das FFF aus dem jeweiligen Vertrag; Hindernisse vorübergehender Natur allerdings nur für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Wird durch derartige Ereignisse die Durchführung eines Fußballcamps nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6. Sonstiges
6.1
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, oder ihre Wirksamkeit oder Durchführbarkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt.

6.2
Das FFF ist berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen Daten der Teilnehmer nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu speichern und gegebenenfalls an Ihre Partner zu Werbezwecken weiter zu geben.

6.3
Das FFF ist berechtigt, im Rahmen der Durchführung einer Lern-Fußballschule erstellte Fotos der Teilnehmer zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der gesetzliche Vertreter des Teilnehmers erteilt im Namen des Teilnehmers die erforderliche Einwilligung hierzu.